NRF ON TOUR

Du möchtest mit uns auswärts fahren, dann melde dich doch direkt an!

Im Bus kann man neben Alt und Pils auch Softgetränke käuflich erwerben.

NRF´s AUSWÄRTSTOUR ORDNUNG


Allgemeines

Anmeldungen sind verbindlich, können aber storniert werden, wenn Ersatz gestellt werden kann bzw. wenn NRF Ersatz findet. Die Bezahlung muss 7 Tage vor Abfahrt erfolgt sein. Wer nicht zahlt wird von der Liste gestrichen und ein Nachrücker erhält den Platz. Abfahrtszeiten und Ort sind auf www.nrf1895.com bei der jeweiligen Fahrt zu finden. Die Rückfahrt nach dem Spiel wird unmittelbar nach Spielschluss angetreten. Es können keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden, falls bei der Hin-und Rückfahrt oder bei Pausen die Abfahrt des Busses versäumt wird. NRF-Mitglieder erhalten eine Ermäßigung und Vorrecht gegenüber Nicht-Mitgliedern auf jeder Fahrt. Der Preis wird wie folgt zusammengerechnet Busfahrt + Eintrittskarte.

Busordnung

Den Anweisungen der Busbetreuer/innen und des Busfahrers/in ist Folge zu leisten.
 
Die Busfahrten sind NICHTRAUCHERFAHRTEN.
 
Die Mitnahme von eigenen alkoholischen Getränken ist in Maßen gestattet. Das Mitnehmen von Kästen ist untersagt. Das Jugendschutzgesetz gilt entsprechend und ist zu beachten. Die Busbetreuer/innen sind angehalten, in begründeten Fällen ein Alkoholverbot auszusprechen und den Verkauf weiterer alkoholischer Getränke an die Personen zu unterbinden. Fans, die vor der Abfahrt Ausfallerscheinungen zeigen, kann die Mitfahrt verwehrt werden.
 
Fahnen und ähnliche Fanartikel dürfen im Bus gerne aufgehangen werden. Bei Problemen bitte beim Busbetreuer melden. 
 
Es ist den Teilnehmern untersagt, andere Mitreisende durch ihr Verhalten zu belästigen oder zu gefährden. Ein angemessener Umgangston sollte selbstverständlich sein.
 
Tätliche Auseinandersetzungen führen mit sofortiger Wirkung zu einem Ausschluss an der Weiterfahrt (nächste Haltemöglichkeit). Im Falle einer Weigerung, den Bus zu verlassen oder den Anweisungen der Busbetreuung oder des Busfahrers Folge zu leisten, wird bei der nächstgelegenen Polizeiwache um Unterstützung gebeten. Bei Gewaltanwendung, Vandalismus oder Diebstahl im Bus oder auf Raststätten wird ggf. von der Busbetreuung die Polizei hinzugezogen. Die Fahrt wird dann ohne die von der Polizei entfernten Personen fortgesetzt.  

Niederrheinfortunen ist für daraus resultierende finanzielle und andere Konsequenzen nicht haftbar zu machen. 


 
Pyrotechnik ist weder im Bus noch auf den angefahrenen Raststätten gestattet.
 
Bei Kenntnisnahme von Beschädigungen der von uns angemieteten Busse sind die Busbetreuer davon unverzüglich zu informieren. Beschädigungen, die von Fahrtteilnehmern mutwillig oder grob fahrlässig verursacht werden, führen mit sofortiger Wirkung zu einem Ausschluss von allen weiteren Fahrten von NRF. Bei Schäden, die nach Beendigung der Fahrt festgestellt werden, wird dem Platzinhaber der Schaden in Rechnung gestellt.
 
Für einen Verlust von mitgebrachten Gegenständen ist NRF nicht haftbar zu machen.
 
Der Platz im Bus ist bei Beendigung der Fahrt sauber zu hinterlassen. Bitte die Mülltüten im Bus benutzen und den Müll eigenständig entsorgen. Wer gegen die oben aufgeführten Verhaltensregeln verstößt, kann mit einem Auswärtsfahrverbot für alle von NRF organisierten Fahrten belegt werden. Über das Verbot entscheidet der Vorstand im Einzelfall. NRF behält sich vor, in besonders schweren Fällen, Mitglieder aus dem Fanclub auszuschließen.

Mitfahrer unter 18 Jahren

Bei Mitfahrern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist für die Teilnahme an Fahrten eine schriftliche Erlaubnis des Erziehungsberechtigten erforderlich. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.